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   OLG Brandenburg, 15.02.2002 - 15 WF 33/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11652
OLG Brandenburg, 15.02.2002 - 15 WF 33/02 (https://dejure.org/2002,11652)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.02.2002 - 15 WF 33/02 (https://dejure.org/2002,11652)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Februar 2002 - 15 WF 33/02 (https://dejure.org/2002,11652)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit von i.R.d.Übersetzung der Korrespondenz eines Anwalts mit seinem Mandanten entstandenen Dolmetscherkosten

  • OLG Brandenburg PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 85 § 91 Abs. 1 § 121 § 122; BRAGO § 126
    Ersatz von Dolmetscher- und Übersetzungskosten der ausländischen Partei

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1290
  • FamRZ 2002, 1721
  • Rpfleger 2002, 367
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BPatG, 29.02.2016 - 35 W (pat) 13/13

    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - "Matte mit wärmeabschirmenden und

    Dies wird selbstverständlich auch von einer ausländischen Partei erwartet (OLG Brandenburg, NJW-RR 2002, 1290, 1291; OLG Düss., NJW-RR 2007, 428, 429).

    Hierzu im Widerspruch steht die von der Antragsgegnerin vorgelegte Auflistung von ausnahmslos wörtlich übersetzten Eingaben und Bescheiden, die ohne nähere Angaben ist, warum eine solche Übersetzung für das Verständnis des Verfahrens und zu dessen Förderung zwingend notwendig war (vgl. OLG Brandenburg, NJW-RR 2002, 1290, 1291).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.01.2013 - 9 Ta 246/12

    Erstattungsfähigkeit von Übersetzungskosten einer ausländischen Partei

    Die Beschwerdekammer folgt der überwiegend vertretenen Ansicht (vgl. etwa Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 91 ZPO Rz. 13 "Übersetzungskosten"; Prütting-Gehrlein, ZPO, 3. Aufl., § 91 ZPO Rz. 57; LAG Nürnberg 10.11.1992 -4 Ta 86/92-, OLG Düsseldorf 17.7.2009 -I-2 W 29/09-; OLG Hamburg 27.2.1996 -8 W 23/96-;OLG Brandenburg 15.2.2002 -15 WF 33/02-; OLG Oldenburg 21.1.1991 -6 W 11/91, alle zitiert nach juris), wonach Übersetzungskosten, die eine ausländische, der deutschen Sprache nicht mächtige Prozesspartei aufwendet, um jederzeit dem Rechtsstreit folgen und entscheiden zu können, ob und in welcher Weise der Rechtsstreit weiter geführt wird, grundsätzlich zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind.
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2005 - W (Kart) 10/05

    Hinderung an der Festsetzung der in erster Instanz angefallenen

    Daraus kann sich im Einzelfall die Obliegenheit ergeben, je nach der Bedeutung der betreffenden Unterlage für den Prozess auf dessen Übersetzung ganz zu verzichten oder sich mit einer gerafften Zusammenfassung des Textes zu begnügen (vgl. zu allem: OLG Köln, JurBüro 2002, 591, 593/594; Brandenburgisches OLG, FamRZ 2002, 1721/1722; OLG Hamburg, Rpfleger 1996, 370, 371; OLG Karlsruhe, JurBüro 1989, 100/101; OLG Düsseldorf, Rpfleger 1983, 367, 368).
  • OLG Jena, 11.02.2014 - 1 W 58/14

    Kostenfestetzung, Erstattungsfähigkeit von Übersetzungskosten einer Urkunde

    Eine Ausnahme davon ist aber dann zu machen, wenn die Partei die Auslagen nicht aufbringen kann und die Auslagen erforderlich waren (so etwa OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.02.2002 - 15 WF 33/02, juris Rn. 3 f.; Zöller/Geimer, a.a.O. Rn. 7; Prütting/Gehrlein/Völker/Zempel, ZPO, 2. Auflage, § 122 Rn. 4).
  • BPatG, 17.10.2017 - 35 W (pat) 13/15
    Dieser Vortrag enthält zudem die durchaus beachtliche Behauptung, dass die Antragsgegnerin ihrer Verpflichtung, die Verfahrenskosten möglichst gering zu halten, nicht nachgekommen sei (vgl. BPatGE 33, 102, 105; OLG Brandenburg, NJW-RR 2002, 1290, 1291; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2007, 428, 429).
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